Begleitete Besuche

Es gibt das Recht auf beide Eltern – so steht es in Artikel 9 der Kinderrechtskonvention. Kinder von getrenntlebenden Eltern müssen die Möglichkeit haben, regelmässige und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen pflegen zu können, um die persönliche Beziehung zum abwesenden Elternteil zu erhalten und zu fördern.

An oberster Stelle steht das Wohl des Kindes. Kinder können Trennungen der Eltern leichter verarbeiten, wenn es zu beiden Eltern Kontakt hat.

Oft ist die Besuchsregelung kein Problem. Bei allen anderen Situationen wollen wir mit flexiblen und individuellen Angeboten Hand reichen, um den Aufbau einer gegenseitigen tragfähigen Beziehung zu ermöglichen.

Für wen eignet sich das Angebot?

Das Angebot richtet sich an getrenntlebende Familien mit Kindern zwischen 0 und 14 Jahren. Folgende Probleme und Konflikte (Auflistung ist nicht abschliessend), können den Kontakt zwischen Kinder und Eltern verhindern:

  • Mangelnde Kenntnisse im Umgang mit Kleinkinder
  • Lange Unterbrüche im persönlichen Kontakt
  • Ungünstige Wohnverhältnisse
  • Suchtproblematik
  • Psychische Krankheiten
  • Gerichtliche oder vormundschaftliche Auflagen

Die Bereitschaft der Eltern, sich für das Wohl ihrer Kinder einzusetzen, ist eine Grundvoraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit.

Wie wir arbeiten

Veränderungen im System sind langwierige Prozesse. Die begleitete Besuche können als Notfallintervention Sinn machen, sind aber im Normalfall eine mittel- und langfristige Massnahme.

Dauer und Intensität der Begleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den Ressourcen der Familie und werden am Erstgespräch in Absprache mit allen Beteiligten festgelegt. In der Regel variiert die Betreuung von 2-4 Stunden pro Woche. 

Die Überprüfung erfolgt gemäss Absprache, sicherlich aber vor Ablauf der Kostengutsprache.

Wir pflegen mit unseren Auftraggebenden eine transparente, konstruktive und offene Kommunikation, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Unsere Arbeit orientiert sich an überprüfbaren, zusammengetroffenen Zielen. Ausgangslage sind die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern und der Kinder sowie die Vorlagen der einweisenden Behörden.

Die Auflösung der begleiteten Besuche soll so bald als möglich erfolgen. Die begleiteten Besuche dauern somit so lange, respektive so kurz wie notwendig.

Aufnahmeverfahren/Finanzierung

Die Anmeldung und Kostengutsprache erfolgt in Basel-Stadt in der Regel über den Kinder- und Jugenddienst oder die Sozialhilfe. In anderen Kantonen erfolgt die Anmeldung und Kostengutsprache über den Sozialdienst der Gemeinde oder über die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB.

Fragen zu diesem Angebot?

Die Begleiteten Besuche werden von unserem Familienbegleitungs-Team abgedeckt. Gerne geben wir telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch Auskunft.
Für Platzierungsanfragen melden Sie sich bitte direkt bei der Bereichsleitung Vicente Marti.

Familienbegleitung Basel-Stadt

Austrasse 32
4051 Basel
T 061 666 68 18
familienbegleitung@aufberg.ch

Teamleitung Begleitete Besuche

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Vicente Marti 
M 079 730 09 05
vicente.marti@aufberg.ch

 
 

 

 

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