Stationäre Wohnbegleitung

Die Stationäre Wohnbegleitung ist ein ergänzendes, Angebot für Klientinnen, die keine kontinuierliche 24-Stunden-Betreuung mehr benötigen, jedoch noch nicht für ein ambulantes Setting bereit sind. 

Dieses Angebot fordert zu viel mehr Selbstständigkeit auf, bietet gleichzeitig aber ein Mindestmass an Struktur und Regelmässigkeit im Alltag und erhält eine gegenüber ambulanter Begleitung erhöhte Ansprechbarkeit des Betreuungspersonals aufrecht. Wir legen vor allem Wert auf das Erweitern und Üben von Fähigkeiten, die im ambulanten Bereich Voraussetzung sind, wie z.B. Wohnkompetenzen und Fähigkeiten zur Selbstsorge, soziale Kompetenzen und Fähigkeiten im Umgang mit Krisen und Problemen. Gezielt fördern wir Prozesse der sozialen Teilhabe.

Für wen eignet sich das Angebot?

Für Frauen und Mütter (mit ihren Kindern) zwischen 18 und 65 Jahren

  • aus unserer Frauenwohngruppe
  • aus unserem Mutter-Kind-Haus
  • mit psychischen oder psychosozialen Schwierigkeiten 

Die Aufnahme von minderjährigen Müttern ist ebenfalls möglich.

Kapazität

  •  12 freie Plätze Stationäre Wohnbegleitung

Voraussetzung

Wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Hilfe ist die Bereitschaft, mit den Mitarbeitenden der Stationären Wohnbegleitung zusammenzuarbeiten und sich auf das vorhandene Mindestmass verbindlicher Strukturen des Gruppensettings einzulassen. Dauernd pflegebedürftige, akut suizidale, akut suchtkranke oder gewalttätige Personen, die eine spezifisch ausgerichtete Betreuung benötigen, können wir nicht aufnehmen.

Wie wir arbeiten

  • Privatsphäre einer eigenen Wohnung
  • strukturiertes Gruppen-Setting mit intensiver Begleitung
  • individuelle Einzelarbeit im Bezugspersonensystem
  • minimale Gruppenstrukturen
  • Ressourcenorientierte Standortbestimmung
  • gemeinsame Definition wichtiger Veränderungsziele in der Lebensgestaltung
  • professionell unterstütztes Einüben konkreter Kompetenzen 

Mütter/Eltern und ihre Kinder werden zusätzlich durch Mitarbeitende der Familienbegleitung unterstützt, können das Angebot des Hortes nutzen sowie von Angeboten der Elternbildung profitieren.

Aufnahmeverfahren/Finanzierung

Eine Aufnahme erfolgt in der Regel nach einem Vorstellungsgespräch, in dem Bedarf und Zielsetzungen besprochen werden und nach Vorliegen einer Kostengutsprache. Finanziert wird ein Aufenthalt durch die Behindertenhilfe Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Ergänzungsleistungen, Sozialdienste der Gemeinden oder die Opferhilfe beider Basel. Der Aufenthalt von Kindern wird durch das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote finanziert.

Fragen zu diesem Angebot?

Gerne geben wir telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch Auskunft.
Für Platzierungsanfragen melden Sie sich bitte direkt beim Case Management.

Stationäre Wohnbegleitung

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